
Leitfaden Arbeitsgelegenheiten
Artikel-Nr. 03100110
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Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG ermöglichen Leistungsberechtigen nach dem AsylbLG eine sinnstiftende und tagesstrukturierende Tätigkeit. Innerhalb von Asylunterkünften dienen sie der Aufrechterhaltung und dem Betrieb der Einrichtung. Außerhalb von Asylunterkünften sollen Arbeitsgelegenheiten soweit wie möglich bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten bei privatwirtschaftlichen Unternehmen ist ausgeschlossen.
Um insbesondere potentiellen Anbietern von Arbeitsgelegenheiten die Bereitstellung und Abwicklung von Arbeitsgelegenheiten zu erleichtern, werden die erforderlichen Informationen im Leitfaden Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG bereitgestellt.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
März 2024
2024
12 Seiten
Broschüre
2 MB