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Leitfaden - Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern

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Leitfaden - Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern


Artikel-Nr. 04006325
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Hat der BGH eine Aufsichtspflicht für kostenlose Badegelegenheiten in der freien Natur eingeführt? Nein, außer in besonderen Extremfällen (z.B. "Charakter eines Vergnügungsparks") gibt es keine Grundlage für eine solche Aufsichtspflicht. Sind Warnschilder nutzlos, so dass bei Gefahrenstellen an Badegewässern stets Einzäunungen oder Rückbau "fällig" werden? Nein, Warn- und Hinweisschilder sind grundsätzlich eine geeignete Maßnahme zur Gefahrabwendung. Diese und weitere Fragen werden in der Broschüre beantwortet - auf Grundlage einer soliden rechtlichen Begründung. Außerdem enthält die Broschüre eine gründliche Darstellung, wie Verkehrssicherheitspflichten entstehen und wie der Weg zu einer tragfähigen Beurteilung aussehen kann, ob und ggf. welche Maßnahmen zu treffen sind.

Bayerisches Staatsministerium der Justiz Oktober 2021 2021 60 Seiten Broschüre A5Ja