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Das Neue Dienstrecht in Bayern

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Das Neue Dienstrecht in Bayern - Entstehung, Ziele, Inhalte


Artikel-Nr. 06002014
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Mit dem Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern vom 5. August 2010 hat Bayern für seine Beamtinnen und Beamten ein eigenes Neues Dienstrecht geschaffen. Von seinem zentralen Element der Stärkung des Leistungsprinzips profitieren der öffentliche Dienst wie auch alle Bürgerinnen und Bürger Bayerns gleichermaßen. Diese Broschüre soll einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im bayerischen Beamtenrecht bieten und dadurch den Einstieg in das System des Neuen Dienstrechts erleichtern.

Staatsministerium der Finanzen Oktober 2010 2010 56 Seiten Broschüre A5 0,5 MB