
Die Abgeltungsteuer - Fakten und Antworten
Artikel-Nr. 06003015
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Zum 1. Januar 2009 ist die bisherige Besteuerung von Kapitalerträgen durch ein Quellenabzugsverfahren ersetzt worden. Die Erhebung erfolgt dabei unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen. Die Besteuerung von Kapitalerträgen gilt damit als grundsätzlich abgegolten, die so versteuerten Kapitalerträge brauchen deshalb im Regelfall auch nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben zu werden.
Staatsministerium der Finanzen
November 2010
2010
36 Seiten
Broschüre A5Ja
0,3 MB