
Arbeitshilfe zur Umsetzung d. Art. 16-19 des Bayer. Gleichstellungsgesetzes
Artikel-Nr. 10010071
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Die Arbeitshilfe konkretisiert Aufgaben und Befugnisse der Gleischstellungsbeauftragten und gibt Anwendungshinweise zum Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Anhand von Beispielen soll auch zu Maßnahmen und Initiativen angeregt werden.
Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
2000
2000
50 Seiten
Broschüre A5
0,1 MB