
Bayerische Ehrenamtsversicherung. Wir fangen Sie auf!
Artikel-Nr. 10010439
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Das Faltblatt informiert über die zum 1. April 2007 in Kraft getretene Bayerische Ehrenamtsversicherung. Sie gewährt als Sammel-Haftpflicht- und als Sammel-Unfallversicherung Schutz für ehrenamtlich/freiwillig Tätige. Die von der Staatsregierung mit der Versicherungskammer Bayern abgeschlossenen Verträge schützen insbesondere Ehrenamtliche in den vielen kleinen, rechtlich unselbstständigen Initiativen, Gruppen und Projekten.
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
April 2024
2024
8 Seiten
FaltblattJaJaJa
1,5 MBJa