
Lust und Mut zur Inklusion in Kindertageseinrichtungen
Artikel-Nr. 10010502
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Bereits das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan verfolgen daher das Ziel, durch die gemeinsame Bildung, Erziehung und Betreuung jedem Kind soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit beim Aufwachsen zu ermöglichen. Im Jahr 2009 ist in Deutschland die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten und hat die Aufgabe bekräftigt, sich auf den Weg zu einem inklusiven Bildungswesen zu machen. Alle Kinder, ob mit oder ohne Behinderung, sollen ihre Potenziale optimal entwickeln können, unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen, Geschlecht, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen. Dafür brauchen sie individuell passende Unterstützungssysteme.