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Arbeitsmittel - Sichere Verwendung im Betrieb - Merkblatt

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Arbeitsmittel - Sichere Verwendung im Betrieb - Merkblatt


Artikel-Nr. 10010531
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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dient in erster Linie dem Zweck, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Im Fall von überwachungsbedürftigen Anlagen tritt zusätzlich der Schutz anderer Personen im Gefahrenbereich hinzu. Am 1. Juni 2015 ist die grundlegend überarbeitete Fassung der BetrSichV in Kraft getreten, die die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu beachtenden Regelungen enthält.

Dieses Merkblatt stellt die wesentlichen, bei der Verwendung von Arbeitsmitteln im Betrieb zu beachtenden Anforderungen übersichtlich in Form einer Checkliste dar. Hiermit soll eine Hilfestellung für die Erstellung der nach § 3 BetrSichV erforderlichen Gefährdungsbeurteilung gegeben werden. Da die in der Checkliste enthaltenen Anforderungen nicht abschließend sind, kann die Betrachtung eines Arbeitsmittels mit Hilfe der Checkliste jedoch nicht die Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der Anforderungen BetrSichV und weiterer einschlägiger Vorschriften ersetzen.

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Oktober 2015 2015 11 SeitenJaJaJa 1,7 MBJa