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Kinderschutz in Bayern - Schematischer Handlungsablauf für Ärztinnen und Ärzte

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Kinderschutz in Bayern - Schematischer Handlungsablauf für Ärztinnen und Ärzte


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Liegen gewichtige Anhaltspunkte vor, die das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährden?

Bei Unsicherheiten besteht Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (§§ 8b Abs. 1 SGB VIII, 4 Abs. 2 KKG):

  • Jugendämter;
  • Bayerische Kinderschutzambulanz, die rund um die Uhr über die RemApp (www.remapp.de) und telefonisch unter 089/2180-73011 erreichbar ist;
  • ggf. örtliche Kinderschutzgruppen an Kinderkliniken.

Hilfestellung bieten auch der Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln“ (www.aerzteleitfaden.bayern.de) mit Fallbeispielen zu allen Gewaltformen und das umfassende und zertifizierte E-Learning Angebot zum Kinderschutz unter www.fortbildungsakademie-im-netz.de/fortbildungen/kinderschutz.

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Januar 2023 2023 1 Seiten Infoblatt A4 0,2 MBJa