
Kinderschutz in Bayern - Schematischer Handlungsablauf für Ärztinnen und Ärzte
Artikel-Nr. 10010705
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Liegen gewichtige Anhaltspunkte vor, die das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährden?
Bei Unsicherheiten besteht Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (§§ 8b Abs. 1 SGB VIII, 4 Abs. 2 KKG):
- Jugendämter;
- Bayerische Kinderschutzambulanz, die rund um die Uhr über die RemApp (www.remapp.de) und telefonisch unter 089/2180-73011 erreichbar ist;
- ggf. örtliche Kinderschutzgruppen an Kinderkliniken.
Hilfestellung bieten auch der Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln“ (www.aerzteleitfaden.bayern.de) mit Fallbeispielen zu allen Gewaltformen und das umfassende und zertifizierte E-Learning Angebot zum Kinderschutz unter www.fortbildungsakademie-im-netz.de/fortbildungen/kinderschutz.
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Januar 2023
2023
1 Seiten
Infoblatt A4
0,2 MBJa