
Vollwertiger Berufsabschluss in Teilzeit
Artikel-Nr. 10010843
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Seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2020 können alle Auszubildenden in Teilzeit einen vollwertigen Abschluss machen - familienfreundlich, flexibel und fundiert. Damit wurde die Teilzeitberufsausbildung für alle Zielgruppen geöffnet und hat dadurch an Bedeutung gewonnen.
Künftig kann vom Angebot einer Teilzeitberufsausbildung jeder profitieren.
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
November 2025
2025
8 Seiten
Faltblatt/FlyerJaJaJa
1 MBJa