
Das Inklusionsamt in Bayern
Artikel-Nr. 10204000
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In Bayern nimmt das Inklusionsamt beim ZBFS die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem SGB IX wahr.
Damit ist das Inklusionsamt für die Sicherung der Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter und gleichgestellter
Menschen zuständig.
Dazu kann es Maßnahmen ergreifen oder Leistungen erbringen, um Arbeitsplätze zu erhalten und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz zu verhindern oder zu beseitigen.
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Januar 2023
2023
2 Seiten
Faltblatt
1,5 MB




