Artikel-Nr: lfu_abfall_00208
Freistellung von Behandlungs- und Untersuchungspflichten für Grüngut nach § 10 Abs. 2 BioAbfV
Grüngut darf seit der Novellierung der Bioabfallverordnung nicht mehr unbehandelt und ohne Untersuchungen verwertet werden.Das Infoblatt erläutert, unter welchen Voraussetzungen Kompostier- und Vergärungsanlagen von bestimmten Pflichten der Bioabfallverordnung befreit werden können.
| Herausgeber | : | Bayerisches Landesamt für Umwelt |
| Erscheinungsjahr | : | 2015 |
| Umfang | : | 20 Seiten |
| Typ | : | Infoblatt |
| Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
| Kommunen/Behörden | : | Ja |
| : | 0,2 MB |



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