Artikel-Nr: 10010388
Bayerisches Landeserziehungsgeld - Faltblatt
Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützt der Freistaat Bayern bereits seit dem Jahr 1989 junge Eltern in einer Lebensphase, in der das Familieneinkommen am geringsten und der wirtschaftliche Bedarf am höchsten ist. Das Landeserziehungsgeld hilft dabei vor allem Familien mit mehreren Kindern und allein erziehenden Eltern. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2017 geboren sind, hat der Freistaat die Einkommensgrenzen deutlich angehoben. Dadurch werden noch mehr bayerische Mütter und Väter vom Landeserziehungsgeld profitieren können. Informationen zu der eigenständigen Familienleistung „Bayerisches Landeserziehungsgeld“ enthält der neu aufgelegte Flyer.Herausgeber | : | Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen |
Erscheinungsjahr | : | April 2017 |
Umfang | : | 8 Seiten |
Typ | : | Faltblatt |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
Breite Öffentlichkeit | : | Ja |
: | 4 MB |