Artikel-Nr: 03500043
Der Energieausweis für den Gebäudebestand
Wann wird ein und wenn, welcher Energieausweis benötigt? Wer darf ihn ausstellen?Herausgeber | : | Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr |
Erscheinungsjahr | : | Oktober 2009 |
Umfang | : | 8 Seiten |
Typ | : | Faltblatt |
: | 0,4 MB |