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Artikel-Nr: lfu_abfall_00208

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Freistellung von Behandlungs- und Untersuchungspflichten für Grüngut nach § 10 Abs. 2 BioAbfV

Grüngut darf seit der Novellierung der Bioabfallverordnung nicht mehr unbehandelt und ohne Untersuchungen verwertet werden.
Das Infoblatt erläutert, unter welchen Voraussetzungen Kompostier- und Vergärungsanlagen von bestimmten Pflichten der Bioabfallverordnung befreit werden können.

Herausgeber  :  Bayerisches Landesamt für Umwelt 
Erscheinungsjahr  :  2015 
Umfang  :  20 Seiten
Typ  :  Infoblatt 
Wirtschaft/Unternehmer  :  Ja 
Kommunen/Behörden  :  Ja 
PDF  :  0,2 MB 
 Preis: 0,00 €

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