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Artikel-Nr: 06002010

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TV-L - Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Seit dem 1. November 2006 gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats Bayern ein neues Tarifrecht: Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) löst den in die Jahre gekommenen Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) ab. Der TV-L schafft die Grundlage für ein modernes und leistungsorientiertes Tarifrecht und vereinheitlicht die bislang getrennten Tarifwerke für Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte.

Herausgeber  :  Staatsministerium der Finanzen 
Erscheinungsjahr  :  Oktober 2006 
Umfang  :  24 Seiten
Typ  :  Broschüre A4 
Kommunen/Behörden  :  Ja 
PDF  :  0,2 MB 
 Preis: 0,00 €

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