Artikel-Nr: stmuv_natur_0007
Naturschutzrecht in Bayern
Die Broschüre "Naturschutzrecht in Bayern" liegt nun in der vierten Auflage vor. Grund für die Neuauflage waren umfangreiche Änderungen im Bayerischen Naturschutzrecht. Am 24. Juli 2019 hat der Landtag ein umfangreiches Gesetzespaket zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern beschlossen. Anlass war das Volksbegehren "Rettet die Bienen", das um Regelungen im Gesamtgesellschaftlichen Artenschutzgesetz ergänzt wurde. Die Neuregelungen sind seit 1. August 2019 in Kraft.Seit 2010 gilt das Bundesnaturschutzgesetz in den Ländern grundsätzlich unmittelbar. Die Länder haben aber verfassungsmäßig das Recht, vom Bundesnaturschutzgesetz abzuweichen, sofern nicht allgemeine Grundsätze oder der Artenschutz entgegenstehen.
Bayern nutzt dieses Abweichungsrecht, um ein modernes Naturschutzrecht zu gestalten. Wir setzen hohe Standards für Natur und Umwelt, ohne dabei die Praktikabilität und Akzeptanz durch die Bürgerinnen und Bürger aus den Augen zu verlieren. Denn ein wirksamer, langfristig erfolgreicher Naturschutz funktioniert nur mit den Menschen, nicht gegen sie.
Die vorliegende Broschüre bildet den aktuellen Rechtsstand der für Bayern relevanten Naturschutznormen ab. Eine farbig unterlegte Synopse von geltendem Bundes- und abweichendem Landesrecht erleichtert dabei die Orientierung und bietet damit eine übersichtliche Darstellung der bayerischen Rechtslage "aus einer Hand".
Herausgeber | : | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz |
Erscheinungsjahr | : | Januar 2023 |
Umfang | : | 128 Seiten |
Typ | : | Broschüre |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
Breite Öffentlichkeit | : | Ja |
: | 2 MB |