Artikel-Nr: stmgp_lfp_14
Berufsanerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer - Anerkennungsverfahren
Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss und möchten in Bayern als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer arbeiten und Ihre offizielle Berufsbezeichnung führen? Dann muss das Bayerische Landesamt für Pflege vorher die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung mit der bayerischen Ausbildung feststellen.In diesem Flyer finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen für die Berufsanerkennung, zum Antrag auf Anerkennung und zum Ablauf des Verfahrens. Sollten Sie individuelle Fragen haben, finden Sie im Flyer außerdem die Kontaktinformationen zum Landesamt für Pflege. Auf der Homepage des Landesamtes sind alle Einzelheiten zum zentralisierten Anerkennungsverfahren auch noch einmal zusammengefasst.
Herausgeber | : | Bayerisches Landesamt für Pflege |
Umfang | : | 2 Seiten |
Typ | : | Faltblatt/Flyer |
Schüler/Studenten | : | Ja |
Kinder | : | Ja |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
Breite Öffentlichkeit | : | Ja |
: | 1,7 MB |