Artikel-Nr: lfu_was_00374
Trinkwasserschutz bei Planung und Errichtung von Windenergieanlagen - Merkblatt Nr. 1.2/8
Windenergieanlagen nutzen als sich stetig erneuernde Ressource den Wind zur Energieerzeugung. Bei der Planung und Errichtung solcher Anlagen sind zunehmend auch Flächen mit bestimmten Nutzungsbeschränkungen, wie beispielsweise Wasserschutzgebiete oder Grundwassereinzugsgebiete fachlich zu bewerten. Das vorliegende Merkblatt zeigt auf, unter welchen fachlichen Voraussetzungen Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten mit den Anforderungen des vorsorgenden Trinkwasserschutzes vereinbar und damit fachlich zulässig sein können, wann eine Befreiung von der WSG-Verordnung fachlich möglich ist und auch wann eine Windenergieanlage nicht genehmigungsfähig ist.| Herausgeber | : | Bayerisches Landesamt für Umwelt |
| Erscheinungsjahr | : | 2025 |
| Umfang | : | 16 Seiten |
| Typ | : | Merkblatt |
| Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
| Kommunen/Behörden | : | Ja |
| : | 1,4 MB |



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