Artikel-Nr: lfu_stra_00065
Pflicht zum Radonschutz beim Neubau
Radon ist ein radioaktives Edelgas, das überall natürlich im Boden vorkommt. Leben und arbeiten wir für längere Zeit in Räumen mit erhöhter Radonkonzentration, kann dies Lungenkrebs begünstigen. Nicht nur der Untergrund bestimmt wie viel Radon ins Gebäude eindringen kann. Auch das Gebäude selbst ist ein entscheidender Faktor. Deshalb fordert das Strahlenschutzgesetz überall für Neubauten, egal ob zum Wohnen oder Arbeiten, einen Basisschutz vor Radon.Herausgeber | : | Bayerisches Landesamt für Umwelt |
Erscheinungsjahr | : | 2025 |
Umfang | : | 4 Seiten |
Typ | : | Infoblatt |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
Breite Öffentlichkeit | : | Ja |
: | 0,5 MB |