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Umsetzung der EU-Kommunalwasserrichtlinie in Bayern - Lagebericht 2024

Ende 2024 wurde im Europäischen Parlament die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) verabschiedet. Die Richtlinie wurde als EU Richtlinie 2024/3019 im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert und stellt eine Neufassung der 1991 erlassenen EG Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser dar. Mit der novellierten Abwasserrichtlinie legt die EU erstmals nach über 30 Jahren neue Anforderungen für Behörden und kommunale Abwasserwirtschaft fest.
Wie bereits die EG Richtlinie 91/271/EWG stellt die EU-Kommunalabwasserrichtlinie für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitliche Anforderungen an das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen.
Gemäß Artikel 16 der EG-Richtlinie veröffentlichen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten alle zwei Jahre einen Lagebericht und informieren die Öffentlichkeit über den Stand der Beseitigung von Abwasser und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich. Diese Verpflichtung aus der bisherigen Richtlinie 91/271/EWG gilt nach Artikel 32 (1) der neuen Richtlinie 2024/3019/EU bis zum 1. August 2027 fort und wird erst dann durch die neuen Regelungen zum Berichtswesen ersetzt.

Herausgeber  :  Bayerisches Landesamt für Umwelt 
Erscheinungsjahr  :  2025 
Umfang  :  28 Seiten
Typ  :  Broschüre 
Kommunen/Behörden  :  Ja 
Breite Öffentlichkeit  :  Ja 
PDF  :  5,3 MB 
 Preis: 0,00 €/Stk

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