Artikel-Nr: stmugv_ges_00003
Gesund leben in Bayern 1808-2008 - Der Öffentliche Gesundheitsdienst in Bayern-Eine Festschrift
Als im Jahre 1808 unter König Maximilian I. und seinem ersten Minister Maximilian Joseph Graf von Montgelas die erste Verfassung Bayerns und mit ihr das "Königlich baierische Medicinaledict" in Kraft gesetzt wurden, ahnte wohl niemand, welche Dynamik der Öffentliche Gesundheitsdienst in den darauf folgenden 200 Jahren entwickeln sollte.In den Anfangsjahren des Öffentlichen Gesundheitsdienstes stand die Bekämpfung der allgegenwärtigen Seuchen im Vordergrund.
Heute tritt der Öffentliche Gesundheitsdienst den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr obrigkeitsstaatlich gegenüber, sondern fungiert in aller Regel für deren gesundheitliche Belange vielmehr als Sachwalter. Neben den klassischen "gesundheitspolizeilichen" Aufgaben hat sich der Bereich Prävention und Gesundheitsförderung als Kernaufgabe heraus kristallisiert. Neben ambulanter und stationärer Versorgung ist der Öffentliche Gesundheitsdienst damit eine dritte und tragende Säule unseres Gesundheitswesens.
Herausgeber dieser Festschrift sind das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) und die Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.V. (LZG).
| Herausgeber | : | StMUGV und LZG Bayern |
| Erscheinungsjahr | : | Juli 2008 |
| Umfang | : | 168 Seiten |
| Typ | : | Broschüre |
| Schüler/Studenten | : | Ja |
| Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
| Kommunen/Behörden | : | Ja |
| Breite Öffentlichkeit | : | Ja |
| : | 5,0 MB |



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