Artikel-Nr: stmuv_vs_030
Verkauf von Feuerwerkskörpern. Was der Einzelhändler beim Verkauf pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien 1 und 2 wissen muss
Dieses Infoblatt weist den Einzelhandel auf die Grundlagen des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) hin, die beim Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen beachtet werden müssen.Dieses Merkblatt wird herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und dem Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern (GARegObb).
| Herausgeber | : | StMUV und GARegObb |
| Erscheinungsjahr | : | Jan 2018 |
| Umfang | : | 6 Seiten |
| Typ | : | Merkblatt |
| Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
| Kommunen/Behörden | : | Ja |
| Breite Öffentlichkeit | : | Ja |
| : | 1,0 MB |



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