
Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) - Arbeitshilfe Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK)
Artikel-Nr. lfu_nat_00321
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Die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) enthält in den Anlagen 4.1. und 4.2. Maßnahmen zur produktionsintegrierten Kompensation (PIK). In der Arbeitshilfe werden Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen beschrieben, die einer dauerhaften Aufwertung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes dienen. Diese Kompensationsmaßnahmen können produktionsintegriert auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen durchgeführt werden (PIK-Maßnahmen). Es werden naturschutzfachliche Mindestanforderungen, mögliche Biotop- und Nutzungstypen die erreicht werden können und durch die PIK-Maßnahme geförderte Zielarten näher erläutert.
Bayerisches Landesamt für Umwelt
2014
2014
37 SeitenJaJa
0,9 MBJa


