Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) - Arbeitshilfe Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) | Broschürenportal | Bayerische Staatsregierung

Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) - Arbeitshilfe Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK)

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Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) - Arbeitshilfe Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK)


Artikel-Nr. lfu_nat_00321
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Die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) enthält in den Anlagen 4.1. und 4.2. Maßnahmen zur produktionsintegrierten Kompensation (PIK). In der Arbeitshilfe werden Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen beschrieben, die einer dauerhaften Aufwertung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes dienen. Diese Kompensationsmaßnahmen können produktionsintegriert auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen durchgeführt werden (PIK-Maßnahmen). Es werden naturschutzfachliche Mindestanforderungen, mögliche Biotop- und Nutzungstypen die erreicht werden können und durch die PIK-Maßnahme geförderte Zielarten näher erläutert.

Bayerisches Landesamt für Umwelt 2014 2014 37 SeitenJaJa 0,9 MBJa

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