
Leckageerkennungssysteme in JGS-Anlagen - Hinweise zur Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahme nach § 16 Abs. 3 AwSV
Artikel-Nr. lfu_was_00183
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Leckageerkennungssysteme für Güllebehälter dürfen nur mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung des Deutschen Instituts für Bautechnik eingebaut werden. Solche Systeme gelangen erst langsam auf den Markt. In der Übergangszeit können Systeme ohne Bauartgenehmigung verwendet werden, wenn dafür eine Ausnahme nach der Anlagenverordnung (AwSV) beantragt und zugelassen wird. Das Merkblatt gibt den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden Hinweise, was bei der Bearbeitung des Antrags auf Ausnahme zu beachten ist.
Bayerisches Landesamt für Umwelt
2019
2019
10 Seiten
MerkblattJa
0,9 MBJa