
Anwendung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) für Nachtspeicherheizgeräte
Artikel-Nr. lfu_abfall_00188
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Inzwischen ist klargestellt, dass Nachtspeicherheizgeräte dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) unterliegen. Diese Hinweise zur Anwendung des ElektroG geben öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Abfallbesitzern sowie Rückbau- und Entsorgungsfirmen Empfehlungen für eine ordnungsgemäße Sammlung und Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten.
In Form von Fragen und Antworten werden z.B. folgende Themen behandelt:
In Form von Fragen und Antworten werden z.B. folgende Themen behandelt:
- Was ändert sich für die Kommunen?
- Annahme von Nachtspeicherheizgeräten an kommunalen Sammelstellen
- Eigenvermarktung
- Was hat der Abfallbesitzer zu beachten?
- Vorschriften zum Arbeitsschutz und Gefahrguttransport
- Verwertungswege
- Rückbau- und Entsorgungsfirmen
Bayerisches Landesamt für Umwelt
2012
2012
20 Seiten
MerkblattJaJaJa
1,0 MBJa