Nachtspeicherheizgeräte | Broschürenportal | Bayerische Staatsregierung

Nachtspeicherheizgeräte

Artikelbild - Nachtspeicherheizgeräte

Anwendung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) für Nachtspeicherheizgeräte


Artikel-Nr. lfu_abfall_00188
0,00 €


Inzwischen ist klargestellt, dass Nachtspeicherheizgeräte dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) unterliegen. Diese Hinweise zur Anwendung des ElektroG geben öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Abfallbesitzern sowie Rückbau- und Entsorgungsfirmen Empfehlungen für eine ordnungsgemäße Sammlung und Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten.
In Form von Fragen und Antworten werden z.B. folgende Themen behandelt:
  • Was ändert sich für die Kommunen?
  • Annahme von Nachtspeicherheizgeräten an kommunalen Sammelstellen
  • Eigenvermarktung
  • Was hat der Abfallbesitzer zu beachten?
  • Vorschriften zum Arbeitsschutz und Gefahrguttransport
  • Verwertungswege
  • Rückbau- und Entsorgungsfirmen

Bayerisches Landesamt für Umwelt 2012 2012 20 Seiten MerkblattJaJaJa 1,0 MBJa