Freistellung von Behandlungs- und Untersuchungspflichten für Grüngut nach § 10 Abs. 2 BioAbfV | Broschürenportal | Bayerische Staatsregierung

Freistellung von Behandlungs- und Untersuchungspflichten für Grüngut nach § 10 Abs. 2 BioAbfV

Artikelbild - Freistellung von Behandlungs- und Untersuchungspflichten für Grüngut nach § 10 Abs. 2 BioAbfV

Freistellung von Behandlungs- und Untersuchungspflichten für Grüngut nach § 10 Abs. 2 BioAbfV


Artikel-Nr. lfu_abfall_00208
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Grüngut darf seit der Novellierung der Bioabfallverordnung nicht mehr unbehandelt und ohne Untersuchungen verwertet werden.
Das Infoblatt erläutert, unter welchen Voraussetzungen Kompostier- und Vergärungsanlagen von bestimmten Pflichten der Bioabfallverordnung befreit werden können.

Bayerisches Landesamt für Umwelt 2015 2015 20 Seiten InfoblattJaJa 0,2 MBJa