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Erhalt und Schutz gebietseigener Gehölze

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Erhalt und Schutz gebietseigener Gehölze - Erfassung von Flächen mit wertvollen genetischen Ressourcen


Artikel-Nr. lfu_nat_00354
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Gebietseigene Gehölze haben sich in einem bestimmten Naturraum über viele Generationen vermehrt und sich so optimal an die regionalen Bedingungen des Klimas und der Umwelt angepasst. Aus diesem Grund dürfen ab dem 02.03.2020 nur noch Bäume und Sträucher innerhalb ihres Vorkommensgebietes in der freien Natur gepflanzt werden. Erntebestände für Saatgut von Gebietseigenen Gehölzen wurden im Auftrag des LfU kartiert werden im Erntezulassungsregister (EZR-GEG) aufgenommen.

Bayerisches Landesamt für Umwelt 2018 2018 2 Seiten Faltblatt/FlyerJa 0,9 MBJa