
Gesundheit der Vorschulkinder in Bayern - Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung 2007/2008 - Band 3 der Schriftenreihe Schuleingangsuntersuchung in Bayern
Artikel-Nr. lgl_ges_00024
0,00 €
Für alle Kinder in Bayern ist im Jahr vor der Aufnahme in die erste Jahrgangsstufe die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung nach Artikel 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und Artikel 14 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) verpflichtend. Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung werden alle Kinder in einer Screeninguntersuchung von den sozialmedizinischen Assistentinnen (SMAs) der Gesundheitsämter untersucht. Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es,
gesundheitliche Störungen zu erkennen, Eltern zu beraten und gegebenenfalls notwendige Behandlungen oder Fördermaßnahmen einzuleiten.
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Juli 2012
2012
90 Seiten
Broschüre
Schuleingangsuntersuchung in Bayern
978-3-942018-56-2
1869-0831JaJa
2,2 MBJa