Bayerischer Rahmenhygieneplan für Einrichtungen und Unternehmen als Leistungserbringer der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderung | Broschürenportal | Bayerische Staatsregierung

Bayerischer Rahmenhygieneplan für Einrichtungen und Unternehmen als Leistungserbringer der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderung

Artikelbild - Bayerischer Rahmenhygieneplan für Einrichtungen und Unternehmen als Leistungserbringer der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderung

Bayerischer Rahmenhygieneplan für die Infektionsprävention in Einrichtungen und Unternehmen als Leistungserbringer der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderung nach § 35 IfSG


Artikel-Nr. lgl_hyg_0004
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Grundsätzlich sind der Träger und die Leitung einer Einrichtung oder eines Unternehmens gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 IfSG für volljährige Menschen mit Behinderung dafür verantwortlich, die für seine Einrichtung geltenden Hygienevorschriften zu identifizieren und einzuhalten. Der Umfang eines Hygieneplans richtet sich dabei nach der jeweiligen Risikobewertung sowie der Konzeption der Einrichtung. Für die Inhalte von Hygieneplänen enthält das Gesetz keine konkreten Vorgaben. Der vorliegende Rahmenhygieneplan soll die Erstellung individueller Hygienepläne unterstützen.

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Juni 2026 2026 41 Seiten Broschüre A4 4,6 MBJa