Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.bestellen.bayern.de .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.10.2023 erstellt.
Die Bewertung beruht auf einem eingehenden BITV Audit dieser Website durch das Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit und Software-Ergonomie der Deutschen Telekom MMS GmbH. Geprüft wurden die Kriterien nach EN 301549 V3.2.1:2021. Erforderliche Anpassungen an der Website werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter poststelle@stmd.bayern.de an.
Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Oskar-von-Miller-Ring 35
80333 München
E-Mail: poststelle@stmd.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html