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Verkauf von Feuerwerkskörpern.

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Verkauf von Feuerwerkskörpern. Was der Einzelhändler beim Verkauf pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien 1 und 2 wissen muss


Artikel-Nr. stmuv_vs_030
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Dieses Infoblatt weist den Einzelhandel auf die Grundlagen des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) hin, die beim Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen beachtet werden müssen.
Dieses Merkblatt wird herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und dem Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern (GARegObb).

StMUV und GARegObb Jan 2018 2018 6 Seiten MerkblattJaJaJa 1,0 MBJa