
Verkauf von Feuerwerkskörpern. Was der Einzelhändler beim Verkauf pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien 1 und 2 wissen muss
Artikel-Nr. stmuv_vs_030
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Dieses Infoblatt weist den Einzelhandel auf die Grundlagen des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) hin, die beim Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen beachtet werden müssen.
Dieses Merkblatt wird herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und dem Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern (GARegObb).
Dieses Merkblatt wird herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und dem Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern (GARegObb).
StMUV und GARegObb
Jan 2018
2018
6 Seiten
MerkblattJaJaJa
1,0 MBJa